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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Bedingungen

Die Firma NIXUS GmbH mit Sitz in Egliswil AG erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen und organisatorischen Beratung und Unterstützung bei der Einführung von EDV, insbesondere im Bezug auf Service- System- und Data-Management (nachfolgend Dienstleistungen). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Bedingungen für die Dienstleistungen, welche NIXUS GmbH Ihren Kunden erbringt. Sämtliche von NIXUS GmbH erbrachten Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Für den Kunden erlangen sie Verbindlichkeit, wenn sie im Angebot, in einem Vertrag oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen, sofern sie von NIXUS GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.

 

2. Geltung

NIXUS GmbH erbringt ihre Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Das Dienstleistungsangebot steht prinzipiell nur Kunden in der Schweiz zu. Wird das Angebot von Kunden im Ausland in Anspruch genommen, so geschieht dies im vollen Umfang auf eigene Gefahr. Diesbezüglich wird jede Haftung ausgeschlossen. Im gegenseitigen Einverständnis erkennen beide Vertragspartner, dass eine kontinuierliche Dienstleistung angestrebt wird. Werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses später weitere Dienstleistungen vom Kunden verlangt oder durch beigezogene Drittfirmen oder ehemalige Mitarbeiter dieser Firmen ausgeführt, so ist dieser Vertrag sinngemäss anwendbar.

 

3. Vergütung

Die Gebühren werden in der Regel schriftlich vereinbart. Ansonsten gelten die marktüblichen Tarife. Sie werden – sofern nicht schriftlich anders vereinbart - monatlich erhoben und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung auf das Konto der NIXUS GmbH, Credit Suisse, 8070 Zürich Konto: 597498-81 Clearing 4879 zahlbar. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von NIXUS GmbH nicht anerkannten Gegenforderungen des Kunden zu verrechnen oder zurückzuhalten. Auf verspäteten Zahlungen gilt ein Zins, der 1% über dem Zinssatz der schweizerischen Grossbanken für ungedeckte kommerzielle Kredite zu jenem Zeitpunkt liegt. NIXUS GmbH behält sich vor, Gebühren.nderungen auf digitalem Wege (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Diese gelten als akzeptiert, wenn sie nicht innert 20 Tagen schriftlich beanstandet werden. Bei einer Beanstandung sind beide Parteien angehalten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nicht im jeweiligen Vertrag enthaltene Dienstleistungen, welche vom Kunden zusätzlich verlangt werden, sind separat in Rechnung zu stellen. NIXUS GmbH behält sich weiter das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden sämtliche Dienstleistungen vorübergehend auszusetzen. Weder durch die Leistung von Verzugszinsen noch durch die Einstellung der Dienstleistungen wird die Verpflichtung zu vertragsmässiger Zahlung aufgehoben. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. NIXUS GmbH steht demgegenüber kein Retentionsrecht an Geräten, Unterlagen oder Systemen des Kunden zu, es sei denn sie seien von NIXUS GmbH geliefert und noch nicht bezahlt worden.

 

4. Dokumente und technische Unterlagen

Dokumente, Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

 

5. Eigentums- und Urheberrechte

Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, insbesondere das Eigentum und das Urheberrecht an einer allfällig erstellten Software und den Leistungen von NIXUS GmbH bei NIXUS GmbH oder Dritten verbleiben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), in die Bestandteile zu zerlegen, zu leasen, zu verkaufen, zu verpfänden, oder sonst wie den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme, abgeleiteter Werke oder sonst auf eine Weise zu verwenden, welche die Rechte der NIXUS GmbH oder Dritter verletzen könnten. Der Kunde kann jedoch zu Sicherungs- und Archivierungszwecken von der Software eine Kopie erstellen. Auf den Sicherungskopien sind alle Vermerke und Kennzeichen, einschliesslich Urheber-, Warenzeichen- und Lizenzrechte des Originals anzubringen. NIXUS GmbH steht das uneingeschränkte Recht zu, in Erfüllung dieses Vertrags erworbenes Know-how unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht für andere Kunden zu verwenden.

 

6. Beizug von Drittfirmen

Im Rahmen ihrer Beratertätigkeit ist NIXUS GmbH berechtigt, nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden, andere Drittfirmen bei zu ziehen. NIXUS GmbH haftet dabei für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Drittfirmen.

 

7. Haftung

NIXUS GmbH schliesst jede Haftung für sich oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig, aus. Vorbehalten bleibt die Haftung von NIXUS GmbH für vom Kunden nachgewiesenes, absichtlich rechtswidriges oder grobfahrlässiges Verhalten von NIXUS GmbH. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird auch für absichtlich rechtswidriges oder grobfahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. NIXUS GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen übernehmen in keinem Fall die Haftung für Folge-, Zufalls- oder indirekte Schäden (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Schäden aufgrund von entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung und Verlust von Geschäftsinformationen), die aus Nutzung oder fehlenden Nutzungsmöglichkeiten der Informationen, Dokumente oder Software entstehen.

 

8. Geheimhaltung, Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die von oder an NIXUS GmbH unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Die Projektlösung hingegen enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche Betriebsgeheimnisse der NIXUS GmbH oder Dritter darstellen. Der Kunde stellt durch geeignete Vorkehren sicher, dass diese nicht weitergegeben wird. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass NIXUS GmbH seine Benutzerdaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, verarbeitet. Im Besonderen ist die Übertragung von Benutzerkennung und Passwort über das Internet nach dem aktuellen Stand der Technik nicht absolut sicher. Der Kunde nimmt davon Kenntnis und gibt hierfür sein ausdrückliches Einverständnis. NIXUS GmbH verpflichtet ihre Mitarbeiter sowie beigezogene Drittfirmen, alle weder offenkundigen noch allgemein bekannten Tatsachen aus dem Bereich des Kunden, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen.

 

9. Abnahmetests

Die Programme und Funktionen werden vom Kunden in Zusammenarbeit mit NIXUS GmbH getestet und überprüft. Nach den Abnahmetests ist NIXUS GmbH nicht mehr haftbar, falls später Mängel auftauchen, es sei denn, es liege ein grobes Verschulden vor.

 

10. Wirksamkeit der Bedingungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmungen, die die Parteien zu Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

11. Schlussbestimmungen

Erklärungen, welche die Parteien nach diesem Vertrag abgeben können und müssen, erfolgen schriftlich oder per E-Mail, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Per E-Mail abgegebene Mitteilungen haben die Beweiskraft eines postalisch versandten uneingeschriebenen Briefes.

 

12. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Zürich. Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zürich

www.nixus.ch Stand: Juli 2017 © 2017 NIXUS® GmbH

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