Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Die NIXUS GmbH mit Sitz in Luzern (nachfolgend «NIXUS») erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen und organisatorischen Beratung sowie der Unterstützung bei der Einführung und dem Betrieb von IT-Lösungen, insbesondere im Bereich Service-, System- und Data-Management (nachfolgend «Dienstleistungen»).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Bedingungen für die Dienstleistungen, welche NIXUS ihren Kunden erbringt. Sie gelten, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Für den Kunden werden sie verbindlich, wenn sie im Angebot, in einem Vertrag oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen, sofern sie von NIXUS nicht ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
2. Geltung
NIXUS erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen. Individuell ausgehandelte Verträge (z. B. Rahmenverträge) gehen diesen AGB im Widerspruchsfall vor.
Das Dienstleistungsangebot richtet sich an Geschäftskunden mit Sitz in der Schweiz. Für Kunden mit Sitz im Ausland gelten diese AGB nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Die Parteien streben eine kontinuierliche Zusammenarbeit an. Werden nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses weitere Dienstleistungen vom Kunden verlangt, gelten diese AGB sinngemäss.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung wird in der Regel schriftlich vereinbart. Ansonsten gelten die marktüblichen Tarife.
3.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer sowie allfälliger Spesen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.3 Die Rechnungstellung erfolgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, monatlich. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto (IBAN) zahlbar.
3.4 Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von NIXUS nicht anerkannten Gegenforderungen des Kunden zu verrechnen oder zurückzuhalten.
3.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von 5 % pro Jahr. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
3.6 NIXUS kann Änderungen der Vergütung schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Diese gelten für künftig erbrachte Dienstleistungen und als akzeptiert, wenn sie nicht innert 20 Tagen nach Mitteilung schriftlich beanstandet werden. Bei einer Beanstandung sind beide Parteien angehalten, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
3.7 Dienstleistungen, die nicht im jeweiligen Vertrag enthalten sind und vom Kunden zusätzlich verlangt werden, werden separat in Rechnung gestellt.
3.8 Bei Zahlungsverzug ist NIXUS nach erfolgloser Mahnung berechtigt, sämtliche Dienstleistungen vorübergehend auszusetzen. Weder durch die Leistung von Verzugszinsen noch durch die Aussetzung der Dienstleistungen wird die Verpflichtung zu vertragsgemässer Zahlung aufgehoben.
3.9 NIXUS steht kein Retentionsrecht an Geräten, Unterlagen oder Systemen des Kunden zu, es sei denn, sie wurden von NIXUS geliefert und sind noch nicht bezahlt.
4. Dokumente und technische Unterlagen
Dokumente, Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
5. Eigentums- und Urheberrechte
5.1 Alle Rechte, insbesondere das Eigentum und das Urheberrecht an einer allfällig erstellten Software, an Konzepten, Dokumentationen und sonstigen Leistungen von NIXUS verbleiben, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bei NIXUS oder Dritten.
5.2 Dem Kunden wird, soweit nicht anders vereinbart, ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck eingeräumt.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), in ihre Bestandteile zu zerlegen, zu leasen, zu verkaufen, zu verpfänden oder auf andere Weise den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme oder abgeleiteter Werke zu verwenden, soweit dadurch Rechte von NIXUS oder Dritter verletzt werden. Der Kunde darf zu Sicherungs- und Archivierungszwecken eine Kopie der Software erstellen. Auf den Sicherungskopien sind alle Vermerke und Kennzeichen, einschliesslich Urheber-, Marken- und Lizenzrechte des Originals, anzubringen.
5.4 NIXUS steht das uneingeschränkte Recht zu, in Erfüllung eines Vertrags erworbenes Know-how unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht für andere Kunden zu verwenden.
6. Beizug von Dritten
NIXUS ist berechtigt, nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden Dritte beizuziehen. NIXUS haftet dabei für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Dritten.
7. Personalverleih
Erbringt NIXUS Dienstleistungen im Rahmen des Personalverleihs, gelten ergänzend die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) und der dazugehörigen Verordnung (AVV). Der Verleihvertrag wird gemäss Art. 22 AVG vor Einsatzbeginn schriftlich abgeschlossen. Im Widerspruchsfall gehen die Bestimmungen des Verleihvertrags und des AVG diesen AGB vor.
Vereinbarungen, welche dem Einsatzbetrieb den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem verliehenen Arbeitnehmer nach Ende des Einsatzes erschweren oder verunmöglichen, sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt eine Entschädigung im Rahmen von Art. 22 AVG.
8. Haftung
8.1 NIXUS erbringt ihre Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde.
8.2 Für Schäden, die NIXUS absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat, haftet NIXUS nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.3 Die Haftung von NIXUS für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet NIXUS nicht für Folge-, Zufalls- oder indirekte Schäden, einschliesslich entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung und Verlust von Geschäftsinformationen oder Daten, die aus der Nutzung oder fehlenden Nutzungsmöglichkeit der Informationen, Dokumente oder Software entstehen. Der Kunde ist für die regelmässige Sicherung seiner Daten und Systeme selbst verantwortlich.
8.5 Die Haftung, die gesetzlich nicht wegbedungen werden kann (insbesondere bei Personenschäden und nach Produktehaftpflichtgesetz), bleibt vorbehalten.
9. Geheimhaltung, Datenschutz
9.1 Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder die nach ihrer Natur vertraulich sind, behandeln die Parteien vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Projektlösung von NIXUS enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, die Betriebsgeheimnisse von NIXUS oder Dritter darstellen; der Kunde stellt durch geeignete Vorkehren sicher, dass diese nicht weitergegeben werden. Weitergehende Geheimhaltungsvereinbarungen (z. B. des Kunden) bleiben vorbehalten und gehen diesen AGB vor.
9.2 NIXUS verpflichtet ihre Mitarbeitenden sowie beigezogene Dritte, alle weder offenkundigen noch allgemein bekannten Tatsachen aus dem Bereich des Kunden Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen.
9.3 NIXUS bearbeitet Personendaten des Kunden und seiner Mitarbeitenden gemäss dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und nur für Zwecke, die sich aus dem Vertrag ergeben. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung. Bearbeitet NIXUS im Auftrag des Kunden Personendaten, schliessen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung gemäss Art. 9 DSG ab.
9.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übertragung von Benutzerkennung und Passwort über das Internet nach dem aktuellen Stand der Technik nicht absolut sicher ist, und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
10. Abnahme
Die Programme und Funktionen werden vom Kunden in Zusammenarbeit mit NIXUS getestet und überprüft. Erkennbare Mängel sind bei der Abnahme, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Nach der Abnahme ist NIXUS für später auftretende Mängel nicht mehr haftbar, es sei denn, es liegt ein grobes Verschulden von NIXUS vor.
11. Kündigung
Aufträge können gemäss Art. 404 OR von jeder Partei jederzeit gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Auslagen sind zu vergüten. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, ist der andere Teil für den daraus entstehenden Schaden zu entschädigen. Abweichende Kündigungsfristen in individuellen Verträgen bleiben vorbehalten.
12. Wirksamkeit der Bedingungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Ersatzbestimmung, die dem Zweck der Vereinbarung entspricht oder ihm möglichst nahekommt und die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur). Sonstige Erklärungen und Mitteilungen der Parteien erfolgen schriftlich oder per E-Mail, sofern nichts anderes vereinbart ist. Per E-Mail abgegebene Mitteilungen haben die Beweiskraft eines postalisch versandten uneingeschriebenen Briefes.
13.2 NIXUS kann diese AGB ändern. Die geänderten AGB gelten für neue Verträge ab Veröffentlichung auf der Website; für laufende Verträge gelten sie, wenn der Kunde nicht innert 20 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.
14. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Luzern. Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB oder darauf beruhenden Verträgen ist Luzern, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.
www.nixus.ch Stand: Oktober 2026 NIXUS® GmbH
